Teilnahmebedingungen
für die Bewerbung als Sicherheitsbotschafter der Kampagne „Sicherheit zählt!“

Wer kann mitmachen?

Teilnehmen können alle Arbeitnehmer, die in der Laufzeit der Kampagne in einem Angestelltenverhältnis als Zeitarbeitnehmer sind oder waren. Beschäftigte der VBG, der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wie kann man teilnehmen?

Zur Teilnahme müssen die Teilnehmenden auf der Webseite www.sicherheit-zählt.de unter dem Menüpunkt „Sicherheitsbotschafter“ ihre Daten eintragen (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), ein Foto von sich hochladen und kurz ihre Erlebnisse und Erfahrungen rund um das Thema Sicherheit in der Zeitarbeit formulieren und absenden. Unter allen ernst gemeinten Bewerbungen werden in einem Auswahlverfahren bis zu 4 der Bewerber ausgewählt. Unter allen Bewerbern werden Sachpreise verlost.

Wann ist Einsendeschluss für die Bewerbungen?

Die Bewerbungen müssen bis zum 15.07.2017 bei der VBG eingegangen sein.
Später eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Wie erfährt man, ob man Teil der Kampagne wird und als Sicherheitsbotschafter ausgewählt wurde?

Aus allen Bewerbern wird die VBG die ihres Erachtens geeigneten Kandidaten auswählen. Die ausgewählten Bewerber werden von der VBG telefonisch oder schriftlich benachrichtigt und können auf www.sicherheit-zählt.de und www.vbg.de namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklären sich die Teilnehmenden ausdrücklich einverstanden.

Bei einer Teilnahme als ausgewählter Sicherheitsbotschafter der Kampagne werden den Teilnehmern notwendige Fahrt- und Reisekosten wie folgt erstattet, soweit diese Auslagen der VBG durch entsprechende Belege nachgewiesen werden:
Bei Benutzung eines Kfz oder eines anderen motorgetriebenen Fahrzeugs werden Kosten in Höhe von 0,20 EUR je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch von 130,- EUR erstattet. Bei Benutzung der Bahn wird ein Ticket der 2. Klasse erstattet. Erforderliche Übernachtungskosten erstattet die VBG bis maximal 85,- EUR.

Jeder ausgewählte Bewerber erhält außerdem für die tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen seiner Teilnahme als Sicherheitsbotschafter pauschal eine einmalige Entschädigung in Höhe von 750,- EUR. Weitere Ansprüche gegen die VBG bestehen nicht.

Wie erfährt man, ob man einen Sachpreis gewonnen hat?

Die Gewinner der Verlosungen werden von der VBG schriftlich benachrichtigt und können auf www.sicherheit-zählt.de und www.vbg.de namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklären sich die Teilnehmenden ausdrücklich einverstanden.

Ist die Übermittlung der Sachpreise nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhalten die Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Dies gilt auch, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modell, Farbe oder Ähnliches).
Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich. Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.

Die Gewinner der Verlosung sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung bei der VBG zu melden. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn. In diesem Fall wird von der VBG ein neuer Gewinner verlost, der den Gewinn erhält.

Was ist sonst noch wichtig?

Die Teilnahme ist freiwillig. Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben.
Der Bezug von Newsletter-Angeboten der VBG hat keinen Einfluss auf die Teilnahmechancen.

Die von den Teilnehmenden übermittelten personenbezogenen Daten sind für die Durchführung der Kampagne und zur Gewinnermittlung erforderlich. Die Daten werden im Auftrag der VBG an die

Orange Cube Werbeagentur GmbH
Osterbekstraße 86a
22083 Hamburg

zur Unterstützung bei der Durchführung der Kampagne übermittelt. Die Firma Orange Cube Werbeagentur GmbH verarbeitet die Daten zweckgebunden nach den Vorgaben der VBG. Die Daten werden bis zum Ende der VBG-Präventionskampagne „Sicherheit zählt!“, längstens bis zum 31.12.2020, bei der VBG gespeichert. Verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG ist die VBG.

Die Einwilligung in die oben genannte Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Alle Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass die eingereichten, bzw. hochgeladenen Unterlagen, Bildaufnahmen, Dateien und Fotos ganz oder in Teilen veröffentlicht werden und räumen der VBG insoweit ein umfassendes, einfaches Nutzungsrecht ein. Die Einwilligung nach § 22 KunstUrhG gilt als erteilt.

Die Teilnehmenden versichern, dass durch ihre Teilnahme keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere keine Schutz- und Nutzungsrechte. Insoweit stellen sie die VBG von Rechten Dritter frei.

Alle Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass sie eventuell per E-Mail oder telefonisch von einem Beschäftigten der VBG oder der Firma Orange Cube GmbH kontaktiert werden. Grund der Kontaktaufnahme kann sein, dass die VBG im Rahmen einer Pressemitteilung eine Stellungnahme seitens der Teilnehmenden benötigt oder Rückfragen zu den eingereichten Erfahrungsberichten oder Tipps stellen möchte. Eine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken ist ausgeschlossen.

Eingereichte Unterlagen verbleiben nach Abschluss des Wettbewerbs bei der VBG. Von der VBG wird keine Haftung für eingereichte Originalunterlagen übernommen.

Die VBG wird mit der Aushändigung der Gewinne von allen Verpflichtungen frei.
Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen haftet die VBG nicht. Die VBG haftet nur für Schäden, welche von der VBG vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten oder Ähnlichem, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die VBG das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Wer unwahre Personenangaben macht, kann ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Die VBG behält sich vor, die Kampagne oder Teile von ihr zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. In diesem Fall entfällt jeglicher Anspruch auf Gewinnausschüttungen.

Durch die Anmeldung erklärt sich der Einsender mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.